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Ausbildung und Prüfung


In 4 einfachen Schritten zum Führerschein
Anmeldung
Aus­bild­ung
Prüfung
Führer­schein

Anmeldung

Die Anmeldung ist jeden Dienstag und Donnerstag um 18:30 Uhr vor dem Theorie­unterricht möglich.

Beantragen des Führerscheins

Den Führerschein muss man persönlich bei der zuständigen Behörde beantragen (Bürgerbüro Wohnsitz). Die Kosten für den Erstantrag Klasse B liegen bei 50 €.
Für die Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
  • Bescheinigung Sehtest
  • Biometrisches Passbild
  • Personalausweis
  • zusätzlich beim Antrag "Begleitetes Fahren": persönliches Erscheinen von Erziehungsberechtigten und aller Begleitpersonen mit Führerschein und Personalausweis erforderlich

Ausbildung

Mit freundlicher Genehmigung Verlag Heinrich Vogel. www.fahren-lernen.de

Der theoretische Unterricht

Der Theorieunterricht ist multimedial, anschaulich und verständlich gestaltet. Gruppen­arbeit und Fragespiele machen den Unterricht lebendig und kurzweilig. Fahrschüler*innen können den Theorie­unterricht auch über die Pflicht­stunden hinaus besuchen, um genug Sicherheit für die Prüfung zu bekommen.

Fahren Lernen Max

"Fahren Lernen" (Lernprogramm) unterstützt mit dem geführten Lernweg bei der Vorbereitung auf die Theorie-Prüfung.
Änderungen im Fragenkatalog werden umgehend angepasst, umfangreiche Statistiken werden generiert und ermöglichen so die gezielte Unterstützung durch den Fahrlehrer.

12 Doppelstunden Grundstoff +  klassenspezifischer Unterricht
Klasse AM 2 Doppelstunden alle Infos
Klasse A 4 Doppelstunden alle Infos
Klasse B 2 Doppelstunden alle Infos
Klasse C 10 Doppelstunden alle Infos
Klasse CE 4 Doppelstunden alle Infos

Bei Vorbesitz eines Führerscheins reduziert sich der Grundstoff auf 6 Doppelstunden, der klassenspezifische Unterricht bleibt gleich.
Das Lernprogramm "Fahren Lernen" unterstützt mit dem geführten Lernweg den Fahrschüler bei der Vorbereitung auf die Theorieprüfung.

Die praktische Ausbildung

Im praktischen Unterricht lernt man die theoretischen Kenntnisse umzusetzen. Man unterscheidet zwischen Übungsfahrten und den am Ende der Ausbildung anstehenden besonderen Ausbildungsfahrten.
Die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten ist abhängig von der Führerschein­klasse. Beispielsweise Klasse B: 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten.
Der Führerschein-Praxistrainer "Drivers Cam" führt den Fahrschüler*innen markante Verkehrs­punkte ihres Prüfungs­gebietes vor Augen und hilft so bei der Vorbereitung auf die Prüfung.


Die DriversCam (Führerschein-Praxistrainer) führt dem Fahrschüler markante Verkehrspunkte des Prüfungsgebietes vor Augen und hilft so bei der Vorbereitung der praktischen Prüfung.

Aufbau einer Fahrausbildung

Die Ausbildung orientiert sich am curricularen Leit­faden der Bundes­vereinigung der Fahrlehrer­verbände e.V.

In dieser Stufe sollen die Bewerber*innen mit dem Fahrzeug vertraut gemacht werden, und erste Fahrübungen absolvieren. Psychomotorische Grundfertigkeiten und elementare Grundkenntnisse werden vermittelt, auf die der Fahrschüler im weiteren Verlauf der Ausbildung immer wieder zurückgreifen muss. (Beispiele: Sitz-, Lenkrad-, Spiegeleinstellung, Umgang mit Pedalen)

Sie bildet die Basis für spätere Lernziele und -stufen und muss deshalb besonders sorgfältig geübt werden.

In dieser Stufe sollen die Bewerber*innen den Umgang mit dem Fahrzeug festigen, sowie anspruchsvollere Fahrübungen absolvieren. Umweltschonendes, vorausschauendes Fahren und Blickführung wird geübt.

Ziel ist die in der Grundstufe begonnene Bedienung und Beherrschung des Fahrzeugs zu vervollständigen und zu vervollkommnen. Erlernte Fähigkeiten sollen zu unbewusst funktionierenden Automatismen werden.

In dieser Stufe sollen die Bewerber*innen erlernen, auch in schwierigen Verkehrssituationen das Fahrzeug eigenständig zu führen.

Allmählich sollen die Einflüsse der Verkehrsumwelt voll mit berücksichtigt werden.

In dieser Stufe sieht der Gesetzgeber eine bestimmte Anzahl an Fahrstunden in den Bereichen Autobahn, Überland und Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit vor.

Bewerber*innen wenden das vorher Erlernte mehr oder weniger selbständig an.

In dieser Stufe wird das Erlernte zur Prüfungsreife vertieft.

Bewerber*innen sollen selbständig handeln können, die erlernte Gefahrenerkennung und deren Abwehr anwenden und verantwortungsvoll, umweltbewusst, gelassen und sicher fahren.

Prüfung

Die theoretische Prüfung wird am PC abgelegt. Nach einer zweiwöchigen Frist ist ein Wiederholen möglich. Sie kann frühstens drei Monate vor Erreichen der Altersgrenze abgelegt werden.
Für die praktische Prüfung ist eine bestandene Theorieprüfung Voraussetzung. Nach einer zweiwöchigen Frist ist ein Wiederholen möglich. Sie kann frühstens einen Monat vor Erreichen der Altersgrenze abgelegt werden.