Die Anmeldung ist jeden Dienstag und Donnerstag um 18:30 Uhr vor dem Theorieunterricht möglich.
Den Führerschein muss man persönlich bei der zuständigen Behörde beantragen (Bürgerbüro Wohnsitz). Die Kosten für den Erstantrag Klasse B liegen bei 50 €.
Für die Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
Mit freundlicher Genehmigung Verlag Heinrich Vogel. www.fahren-lernen.de
Der Theorieunterricht ist multimedial, anschaulich und verständlich gestaltet. Gruppenarbeit und Fragespiele machen den Unterricht lebendig und kurzweilig. Fahrschüler*innen können den Theorieunterricht auch über die Pflichtstunden hinaus besuchen, um genug Sicherheit für die Prüfung zu bekommen.
"Fahren Lernen" (Lernprogramm) unterstützt mit dem geführten Lernweg bei der Vorbereitung auf die Theorie-Prüfung.
Änderungen im Fragenkatalog werden umgehend angepasst, umfangreiche Statistiken werden generiert und ermöglichen so die gezielte Unterstützung durch den Fahrlehrer.
12 Doppelstunden Grundstoff + | klassenspezifischer Unterricht | ||
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Klasse AM | 2 Doppelstunden | alle Infos | |
Klasse A | 4 Doppelstunden | alle Infos | |
Klasse B | 2 Doppelstunden | alle Infos | |
Klasse C | 10 Doppelstunden | alle Infos | |
Klasse CE | 4 Doppelstunden | alle Infos |
Bei Vorbesitz eines Führerscheins reduziert sich der Grundstoff auf 6 Doppelstunden, der klassenspezifische Unterricht bleibt gleich.
Das Lernprogramm "Fahren Lernen" unterstützt mit dem geführten Lernweg den Fahrschüler bei der Vorbereitung auf die Theorieprüfung.
Im praktischen Unterricht lernt man die theoretischen Kenntnisse umzusetzen. Man unterscheidet zwischen Übungsfahrten und den am Ende der Ausbildung anstehenden besonderen Ausbildungsfahrten.
Die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten ist abhängig von der Führerscheinklasse. Beispielsweise Klasse B: 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten.
Der Führerschein-Praxistrainer "Drivers Cam" führt den Fahrschüler*innen markante Verkehrspunkte ihres Prüfungsgebietes vor Augen und hilft so bei der Vorbereitung auf die Prüfung.
Die DriversCam (Führerschein-Praxistrainer) führt dem Fahrschüler markante Verkehrspunkte des Prüfungsgebietes vor Augen und hilft so bei der Vorbereitung der praktischen Prüfung.
Die Ausbildung orientiert sich am curricularen Leitfaden der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V.
In dieser Stufe sollen die Bewerber*innen mit dem Fahrzeug vertraut gemacht werden, und erste Fahrübungen absolvieren. Psychomotorische Grundfertigkeiten und elementare Grundkenntnisse werden vermittelt, auf die der Fahrschüler im weiteren Verlauf der Ausbildung immer wieder zurückgreifen muss. (Beispiele: Sitz-, Lenkrad-, Spiegeleinstellung, Umgang mit Pedalen)
Sie bildet die Basis für spätere Lernziele und -stufen und muss deshalb besonders sorgfältig geübt werden.
In dieser Stufe sollen die Bewerber*innen den Umgang mit dem Fahrzeug festigen, sowie anspruchsvollere Fahrübungen absolvieren. Umweltschonendes, vorausschauendes Fahren und Blickführung wird geübt.
Ziel ist die in der Grundstufe begonnene Bedienung und Beherrschung des Fahrzeugs zu vervollständigen und zu vervollkommnen. Erlernte Fähigkeiten sollen zu unbewusst funktionierenden Automatismen werden.
In dieser Stufe sollen die Bewerber*innen erlernen, auch in schwierigen Verkehrssituationen das Fahrzeug eigenständig zu führen.
Allmählich sollen die Einflüsse der Verkehrsumwelt voll mit berücksichtigt werden.
In dieser Stufe sieht der Gesetzgeber eine bestimmte Anzahl an Fahrstunden in den Bereichen Autobahn, Überland und Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit vor.
Bewerber*innen wenden das vorher Erlernte mehr oder weniger selbständig an.
In dieser Stufe wird das Erlernte zur Prüfungsreife vertieft.
Bewerber*innen sollen selbständig handeln können, die erlernte Gefahrenerkennung und deren Abwehr anwenden und verantwortungsvoll, umweltbewusst, gelassen und sicher fahren.
Die theoretische Prüfung wird am PC abgelegt. Nach einer zweiwöchigen Frist ist ein Wiederholen möglich. Sie kann frühstens drei Monate vor Erreichen der Altersgrenze abgelegt werden.
Für die praktische Prüfung ist eine bestandene Theorieprüfung Voraussetzung. Nach einer zweiwöchigen Frist ist ein Wiederholen möglich. Sie kann frühstens einen Monat vor Erreichen der Altersgrenze abgelegt werden.