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Führerschein ab 17 / Begleitetes Fahren


bereits mit 16 ½ Jahren am Steuer sitzen

  • Grundsätzlich entspricht die Ausbildung der Klasse-B-Ausbildung.
  • Fahrer ab 17 Jahren sollte man der Kfz-Versicherung melden.
  • Nach Vollendung des 18. Lebensjahres gilt die Prüfbescheinigung noch 3 Monate.
  • Rechtzeitig Kartenführerschein beantragen.
  • Wichtig: Prüfbescheinigung gilt nur in Deutschland und Österreich.

Anforderungen und rechtliche Hinweise

Anforderungen an Fahrerlaubnis­bewerber*innen

  • Mindestalter 16 ½ Jahre
  • Antragstellung mit Vermerk ''Begleitetes Fahren ab 17''
  • Benennung mindestens einer Begleitperson
  • Einverständnis der gesetzlichen Vertreter

Anforderungen an Begleitpersonen

  • Zum Zeitpunkt der Beantragung
  • muss das 30. Lebensjahr vollendet haben
  • muss mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Klasse B sein
  • muss die eigene Identität nachweisen können
  • darf maximal 1 Punkt im VZR haben

  • Zum Zeitpunkt der Begleitung
  • darf nicht mehr als 0,49 Promille Blutalkohol haben
  • darf nicht unter Drogeneinwirkung stehen
  • Prüfbescheinigung gilt nur in Deutschland und Österreich

Konsequenzen bei Fehlverhalten

Fahren ohne Mitführen der Prüf­bescheinigung

  • Verwarnungsgeld

Fahren ohne oder mit nicht berechtigter Begleitperson

  • Bußgeld
  • Widerruf der Prüfbescheinigung (Aushändigung Fahrerlaubnis mit 18)
  • Eintragung im VZR
  • Gleichstellung mit einem A-Delikt (Aufbauseminar, Verlängerung der Probezeit)
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