Hauptstraße 134, 66773 Schwalbach
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FAQ


Die häufigsten Fragen rund um den Führer­schein

Sechs Monate vor Erreichen der Altersgrenze kannst du mit der Ausbildung beginnen. Anmelden kannst du dich telefonisch oder persönlich in der Fahrschule.
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Bei Anmeldung in der Fahrschule ist die Grundgebühr fällig. Bei Beantragung des Führerscheins bei der Straßenverkehrsbehörde muss man folgende Unterlagen vorlegen:

  • Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
  • Bescheinigung Sehtest
  • Biometrisches Passbild
  • Personalausweis
  • Beim Antrag für begleitetes Fahren ist auch der Personalausweis, Führerschein und das Erscheinen der Begleitpersonen und Erziehungsberechtigten erforderlich
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Über die Dauer der Ausbildung und die Zahl der benötigten Fahrstunden lassen sich keine allgemein gültigen Aussagen treffen. Jedoch besteht jederzeit die Möglichkeit mit dem Fahrlehrer den Ausbildungsstand zu besprechen.

Sie gilt nur in Deutschland und Österreich und endet automatisch. Sie gilt noch 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahrs, daher solltest du rechtzeitig deinen Kartenführerschein anfordern.
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Die Probezeit dauert normalerweise zwei Jahre, sie beginnt mit Erteilung der Fahrerlaubnis. Über den Ablauf wird man nicht unterrichtet. Bei A-Verstoß oder zwei B-Verstößen muss man mit einer Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre rechnen. Ein Aufbauseminar wird angeordnet.